Ihr Buchhaltungsservice für die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung

    Buchhaltung kostet Sie Zeit, die Sie im Betrieb besser brauchen können. Ich übernehme sie – vollständig, termingerecht und zu einem Preis, den Sie kennen, bevor wir anfangen.

    Mein Buchhaltungsbüro betreut Handwerksbetriebe, Dienstleister, Händler und Freiberufler. Die laufende Buchführung und die monatliche Lohnabrechnung laufen bei mir, Ihr Steuerberater setzt darauf auf. Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe ist das die wirtschaftlichere Aufteilung, weil die laufende Arbeit den größten Teil des Aufwands ausmacht – und eben nicht zum Beraterhonorar abgerechnet werden muss, sondern zu meinem Satz.

    Ein Buchhaltungsbüro in der Nähe – und trotzdem ortsunabhängig

    Mein Standort ist Allmendingen im Alb-Donau-Kreis, wenige Kilometer von Ehingen und rund 30 Kilometer von Ulm entfernt. Betriebe aus der Region treffe ich gerne persönlich. Die eigentliche Arbeit ist längst digital: Sie liefern Ihre Belege eingescannt oder fotografiert, ich buche sie in ADDISON, Sie erhalten Ihre Auswertungen. Ob Ihr Betrieb in Ehingen, in Ulm oder in Hamburg sitzt, macht für die Zusammenarbeit keinen Unterschied.

    Was Sie davon haben

    Sie haben eine feste Ansprechpartnerin. Keine wechselnden Zuständigkeiten, keine Weiterreichung im Team, keine Warteschleife. Sie brauchen weder eigene Buchhaltungssoftware noch eine Lizenz – ich arbeite in meinem System.

    Und Sie tragen keine Personalnebenkosten: keine Sozialabgaben, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keine Urlaubs- und Fortbildungskosten, keinen Arbeitsplatz. Sie zahlen für die Arbeit, die tatsächlich anfällt – in einem Monat mit wenigen Belegen entsprechend weniger.

    Zwei Leistungsbereiche

    In der Finanzbuchhaltung buche ich Ihre laufenden Geschäftsvorfälle, führe das Kassenbuch, überwache Debitoren und Kreditoren und stelle Ihnen die betriebswirtschaftlichen Auswertungen bereit, mit denen Sie Ihren Betrieb steuern können.

    In der Lohnbuchhaltung rechne ich monatlich ab, übermittle die Lohnsteuer-Anmeldungen und die Sozialversicherungsmeldungen fristgerecht und stelle die üblichen Bescheinigungen für Ihre Mitarbeiter aus.

    Beides können Sie einzeln oder zusammen abgeben. Auch eine reine Krankheits- oder Urlaubsvertretung für Ihre interne Buchhaltung ist möglich, wenn Sie kurzfristig jemanden brauchen.

    Für wen ich arbeite

    Meine Mandanten sind überwiegend inhabergeführte Betriebe mit einer Handvoll bis einigen Dutzend Mitarbeitern: Handwerk, Bau, Pflegedienste, Gastronomie, Einzelhandel, Dienstleister und Freiberufler. Was sie verbindet, ist selten die Branche, sondern die Situation – die Buchhaltung ist über die Jahre mitgewachsen, sie frisst inzwischen einen Abend pro Woche, und niemand im Haus macht sie wirklich gern.

    Auch die umgekehrte Lage kommt vor: Es gibt eine interne Buchhaltungskraft, aber keine Vertretung. Dann übernehme ich befristet.

    Ihre Zahlen bleiben Ihre Zahlen

    Buchhaltung heißt Einblick in alles – Umsätze, Margen, Gehälter, offene Rechnungen, manchmal auch in das, was gerade nicht rund läuft. Dieser Einblick bleibt zwischen uns. Belege und Auswertungen laufen über einen gesicherten Weg, nicht über offene Mailanhänge, und ich arbeite allein an Ihren Daten. Wenn Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag brauchen, bekommen Sie ihn, bevor der erste Beleg bei mir liegt.

    Wo meine Arbeit endet

    Ich bin Geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und keine Steuerberaterin. Meine Leistungen erbringe ich im Rahmen von § 6 Nr. 3 und Nr. 4 Steuerberatungsgesetz. Der Jahresabschluss, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung und jede Form steuerlicher Beratung bleiben Ihrem Steuerberater vorbehalten.

    Diese Grenze nenne ich Ihnen lieber vorher als hinterher. Sie ist kein Nachteil, sondern eine saubere Arbeitsteilung – und in der Summe meist die günstigere Lösung.

    Der erste Schritt

    Sagen Sie mir, wie viele Belege im Monat bei Ihnen anfallen und wie viele Arbeitnehmer Sie beschäftigen. Sie bekommen von mir eine feste Zahl, bevor irgendetwas beginnt. Das Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich, und es verpflichtet Sie zu nichts.

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    Rechtliche Hinweise

    Die angebotenen Leistungen werden gemäß StBerG §6 Nr. 3 und Nr. 4 erbracht. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RDG Berufsträgern vorbehalten sind.